EU-Recht: Reform des Designschutzes – das ändert sich jetzt für Unternehmen & Designer

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1️⃣ Neuer Name, klarere Regeln

Der bisherige Begriff „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ wird durch das „Unionsdesign“ ersetzt.
Das sorgt für mehr Verständlichkeit – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

2️⃣ Digitales Design wird ausdrücklich geschützt

Erstmals werden digitale Designs klar und rechtssicher einbezogen, darunter:

  • UI- & UX-Designs

  • Animationen & bewegte Grafiken

  • Icons, App-Oberflächen & digitale Produktdarstellungen

  • Virtuelle Designs (z. B. für Konfiguratoren oder digitale Showrooms)

👉 Besonders relevant für Agenturen, Start-ups, Software-Anbieter und E-Commerce-Unternehmen.

3️⃣ Stärkerer Schutz vor Kopien & Nachahmung

Die Reform stärkt die Position von Designinhabern gegenüber Design-Plagiaten, auch im digitalen Umfeld und beim 3D-Druck.

4️⃣ Zeitplan der Reform

  • seit Mai 2025: erste Regelungen in Kraft

  • ab Juli 2026: vollständige Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten


⚖️ Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen, Marken und Agenturen bedeutet das:

✔️ Mehr Rechtssicherheit für digitale & kreative Leistungen
✔️ Bessere Möglichkeiten, eigene Designs zu schützen
✔️ Höherer Stellenwert von professionellem Design
✔️ Klare Grundlagen bei Streitfällen rund um Designkopien

Gerade bei Corporate Design, Produktgestaltung, Webdesign und Markenauftritt wird der Designschutz künftig eine größere Rolle spielen.


💡 Unser Tipp als Werbeagentur

Design ist nicht nur Geschmack – sondern ein wirtschaftlicher Wert.
Wer frühzeitig auf saubere Gestaltung, klare Nutzungsrechte und professionelles Design setzt, schützt seine Marke langfristig.

Wir beraten unsere Kunden nicht nur kreativ, sondern auch praxisnah – damit gutes Design nicht nur gut aussieht, sondern auch Bestand hat.