1️⃣ Neuer Name, klarere Regeln
Der bisherige Begriff „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ wird durch das „Unionsdesign“ ersetzt.
Das sorgt für mehr Verständlichkeit – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.
2️⃣ Digitales Design wird ausdrücklich geschützt
Erstmals werden digitale Designs klar und rechtssicher einbezogen, darunter:
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UI- & UX-Designs
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Animationen & bewegte Grafiken
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Icons, App-Oberflächen & digitale Produktdarstellungen
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Virtuelle Designs (z. B. für Konfiguratoren oder digitale Showrooms)
👉 Besonders relevant für Agenturen, Start-ups, Software-Anbieter und E-Commerce-Unternehmen.
3️⃣ Stärkerer Schutz vor Kopien & Nachahmung
Die Reform stärkt die Position von Designinhabern gegenüber Design-Plagiaten, auch im digitalen Umfeld und beim 3D-Druck.
4️⃣ Zeitplan der Reform
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seit Mai 2025: erste Regelungen in Kraft
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ab Juli 2026: vollständige Umsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten
⚖️ Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen, Marken und Agenturen bedeutet das:
✔️ Mehr Rechtssicherheit für digitale & kreative Leistungen
✔️ Bessere Möglichkeiten, eigene Designs zu schützen
✔️ Höherer Stellenwert von professionellem Design
✔️ Klare Grundlagen bei Streitfällen rund um Designkopien
Gerade bei Corporate Design, Produktgestaltung, Webdesign und Markenauftritt wird der Designschutz künftig eine größere Rolle spielen.
💡 Unser Tipp als Werbeagentur
Design ist nicht nur Geschmack – sondern ein wirtschaftlicher Wert.
Wer frühzeitig auf saubere Gestaltung, klare Nutzungsrechte und professionelles Design setzt, schützt seine Marke langfristig.
Wir beraten unsere Kunden nicht nur kreativ, sondern auch praxisnah – damit gutes Design nicht nur gut aussieht, sondern auch Bestand hat.

